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1. Wie geht das, wenn mein Kind getauft werden soll?

Ich mache mir Gedanken, wann und wo die Taufe sein könnte (Stadtkirche oder Löhesaal). Auch nach Paten gehe ich auf die Suche. Evangelische Paten sind der Normalfall, auch katholische Paten werden akzeptiert. Sie müssen auf jeden Fall einer christlichen Kirche angehören. Dann erkundige ich mich im Pfarramt (Tel.: 09831/884860), wann ein Taufgottesdienst stattfindet. Taufgottesdienste finden in unserer Gemeinde an bestimmten Samstagen und Sonntagen statt in der Stadtkirche oder im Löhesaal. Beim Pfarramt erfahre ich auch, welcher Pfarrer oder welche Pfarrerin mein Kind taufen wird. Mit dem jeweiligen Pfarrer, bzw. der Pfarrerin vereinbare ich alles weitere.

2. Konfirmation in Gunzenhausen

Konfirmation heißt: Bestärkt werden im Glauben. Bei uns werden die meisten Menschen als kleine Kinder getauft und wachsen schrittweise in Kirche und Glauben hinein. Mit der Konfirmation bestätigen sie selber, dass dieser Weg für sie der richtige ist und sie werden für ihr weiteres Leben gesegnet. Die Konfirmation feiern bei uns normalerweise die Jugendlichen, die in dem betreffenden Jahr 14 Jahre alt werden. Eine zweijährige Vorbereitung geht diesem Fest voraus: Die Präparandenzeit: Hier treffen sich die Präparanden in Gruppen etwa alle 4 Wochen zum Unterricht. Abschluss dieser Zeit ist ein mehrtägiges Camp in einem Schullandheim Die Konfirmandenzeit: Sie beginnt im Oktober und endet mit der Konfirmation am Sonntag vor Ostern. Hier findet der Unterricht zunächst monatlich, in der zweiten Hälfte dann wöchentlich statt, teils in den bisherigen Gruppen, teils alle Gruppen gemeinsam. Gottesdienste werden miteinander vorbereitet und so manche besonderen Aktionstage vervollständigen das Programm.

3. Kirchliche Trauung

Viele Paare wollen nicht nur auf dem Standesamt heiraten, sondern auch in der Kirche. Sie drücken damit aus, dass sie sich wünschen, Gott möge ihre Ehe mit seinem Segen begleiten. In Gunzenhausen rufen Paare, die kirchlich heiraten wollen, im Pfarramt an. Dort melden sie ihren Terminwunsch an und bekommen auch die Information, welche Pfarrerin/welcher Pfarrer sie trauen wird. Mit dieser/diesem wird alles weitere besprochen: Lied- und Musikwünsche, Gestaltung des Ablaufs. Wichtig ist: Beide sollten einer christlichen Kirche angehören, ansonsten ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Sollte eine/r bereits vorher verheiratet gewesen sein, so ist dies grundsätzlich kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Trauung, erfordert aber ein ausführlicheres Vorbereiten.

 

4. Beerdigung

Gemeindeglieder, die verstorben sind, werden in den meisten Fällen auf einem der beiden Gunzenhäuser Friedhöfe bestattet. Der Bestattung geht ein Trauergottesdienst voraus, der von den Pfarrrern mit den Angehörigen besprochen wird. Der Lebenslauf der/des Verstorbenen und häufig ihr/sein Konfirmationsspruch kommen hier besonders zum Tragen. Eine Besonderheit in Gunzenhausen ist der Beerdigungschor, der bei jedem Trauergottesdienst zwei Lieder vorträgt.

5. Beerdigung Ausgetretener

Menschen, die keiner Kirche angehören, werden grundsätzlich in Gunzenhausen nicht kirchlich bestattet. Auf Wunsch der Angehörigen kann allerdings ein Trauergottesdienst für die Angehörigen im Anschluss an die Beisetzung gefeiert werden.

6. Was ist „Kirchensteuer“?

In Deutschland müssen alle Mitglieder einer Kirche, die ein eigenes, zu versteuerndes Einkommen haben, einen Anteil als „Mitgliedsbeitrag“ an ihre Kirche entrichten. In Bayern sind dies 8% von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Hiervon werden alle Aufgaben der Kirchen finanziert.

7. Was ist "Kirchgeld"?

Das Kirchgeld ergänzt in Bayern die Kirchensteuer, die in anderen Bundesländern höher ist. Es wird direkt an die Kirchengemeinde, in der man lebt, entrichtet und dort für örtliche Zwecke verwendet. In Gunzenhausen werden alle kirchgeldpflichtigen Gemeindeglieder jährlich mit einem Brief gebeten, ihr Kirchgeld zu bezahlen. In diesem Brief wird auch in jedem Jahr geschildert, wofür dieses Geld in der Gunzenhäuser Gemeinde verwendet werden soll.